SPD-Gesetzentwurf gegen Wohnraummangel

Veröffentlicht am 10.07.2013 in Landespolitik

Zweckentfremdungsverbot

Kann das Zweckentfremdungsverbot die Wohnungsknappheit in Gerlingen lindern?

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid will Städten und Gemeinden beim Vorgehen gegen Wohnungsmangel helfen. Dazu wird er dem Ministerrat noch vor der Sommerpause ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vorschlagen. Das Paket umfasst unter anderem den Gesetzesentwurf für das Zweckentfremdungsverbot. Gemeinden mit Wohnraummangel soll mit dem Gesetz die Möglichkeit gegeben werden, dass im Gemeindegebiet Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zweckentfremdet (z. B. abgebrochen oder leer stehend gelassen) werden kann.

Grundlage für das Zweckentfremdungsverbot ist eine Satzung der Gemeinde. Das Gesetz soll vor allem in Groß- und Universitätsstädten dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken. Dabei können die Gemeinden selbst beurteilen, ob im Gemeindegebiet Wohnraummangel herrscht.

Minister Schmid will das Zweckentfremdungsverbotsgesetz noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorschlagen. Nach der Anhörungsphase soll das Gesetz im Herbst in den Landtag eingebracht werden können und zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Dieser Entwurf könnte auch für Gerlingen interessant sein. Denn auch bei uns sind die Wohnraumangebote knapp und die Bauflächen begrenzt. Was denken Sie?

Kommen Sie doch am Samstag, 20. Juli, ab 9.30 Uhr an unserem Info-Stand auf dem Gerlinger Marktplatz vorbei und diskutieren Sie mit uns über diese Idee. Wir freuen uns auf Sie!