Die Grundsteuerreform ist ungerecht und misslungen

Veröffentlicht am 18.03.2024 in Ortsverein

Nun „haben wir den Salat“ – der wird für die meisten viel teurer.

 

Mit der Grundsteuerreform der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg läuft etwas komplett schief. Sie ist völlig misslungen, haarsträubend ungerecht und sozial unausgewogen. Diese führt zu massiven Mehrbelastungen bei den einen und zu unverständlichen Entlastungen bei anderen.

Dazu folgende Beispiele:

  1. „Der Oma ihr „klein Häuschen“ ist in den 50er Jahren gebaut worden und hat ein relativ großes Grundstück.
  2. Eine sehr vermögende Familie hat eine große Villa mit einem ansonsten kleineren Garten.
  3. Dieselbe Familie besitzt einen großen Gewerbebetrieb mit einem mächtigen, das Gewerbegrundstück nahezu komplett abdeckenden Bürogebäude.
  4. Ein gutverdienendes Ehepaar besitzt eine Penthouse-Wohnung auf einem mehrstöckigen Gebäude.
  5. Die mittelständische Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Und nun die Preisfrage: Für wen wird die Grundsteuer 2025 im Vergleich zu 2024 teurer, für wen wird sie billiger?

Gemäß dem Landesgesetz muss die Stadt handeln und beschließt – vermutlich erst nach der Kommunalwahl - dass das Grundsteueraufkommen mit etwa 3,8 Mio. Euro insgesamt gleichbleiben soll. Der Hebesatz wird einheitlich neu festgelegt.

Dann „haben wir den Salat“ für die o.g. Beispiele:

  1. Für die Oma wird die Grundsteuer um ein Mehrfaches teurer.
  2. Bei der Villa mit kleinem Garten steigt diese etwas an.
  3. Für das Unternehmen wird die Steuer erheblich billiger. Deshalb muss der Fehlbetrag vorwiegend bei Punkt 1 „hereingeholt“ werden.
  4. Die Grundsteuer sinkt etwas.
  5. Auch hier wird die Steuer geringer.

Hier nun unsere Bewertung:

Punkt 5 ist völlig in Ordnung. Die Punkte 1 bis 4, vor allem aber Punkt 3, sind jedoch inakzeptabel und ungerecht. Sie bewirken eine zusätzliche soziale Schieflage. Der Stadt sind jedoch aufgrund der Landesgesetzgebung die Hände gebunden. Sie muss danach handeln und die Grundsteuer entsprechend neu erheben.

Doch wie konnte es passieren, dass die Grundsteuerreform speziell in Baden-Württemberg zu solchen Verwerfungen führt? Die Antwort: die grün-schwarze Landesregierung machte einen „bockigen“ Alleingang bei der Umsetzung der Bundesgesetze. Das „Bundesmodell“ des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz sieht eine differenzierte Neuberechnung der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Grundsteuer vor. Diesem Bundesmodell sind fast alle Bundesländer gefolgt. Gesetzlich erlaubt ist jedoch auch eine Abweichung auf Landesebene.

In der nächsten Woche werden wir die Neuberechnung der Grundsteuer des sozial ungerechten hiesigen Modells mit dem eines SPD-geführten Nachbarlandes vergleichen. Dort wurde das sozial verträglichere Bundesmodell umgesetzt, welches verfassungsrechtlich vor dessen Verabschiedung geprüft, während das Landesmodell bereits „beklagt“ wurde.

Die SPD-Fraktion im künftigen Gerlinger Gemeinderat wird sehr genau aufpassen, dass in Gerlingen zumindest das Grundsteueraufkommen nicht erhöht wird. Die sozialen Verwerfungen können wir jedoch auf kommunaler Ebene nicht verhindern. Da „haben wir leider den Salat“.

Hans-Peter Niechziol