Viel Lärm um nichts?

Veröffentlicht am 20.12.2007 in Ortsverein

Keineswegs- Gerlingen versinkt im Lärm!

Die Stuttgarter Straße

ist ein zunehmendes Ärgernis. 60 bis 70 Dezibel tagsüber haben die Anwohner gemessen; nachts sinkt die Belastung nur leicht ab. Damit liegen die Lärmwerte 24 Stunden lang deutlich über dem, was in Wohngebieten zulässig ist. Einige Familien wollen jetzt auf eigene Faust eine Lärmschutzwand errichten.

Der Bergheimer Weg

wird massiv von nachts an- und abfahrenden, schreienden und hupenden Discobesuchern belästigt. Spitzenpegel von 70-75 dB(A) wurden gemessen.

Wurde lange Zeit zusätzlich durch Lüftungsanlagen eines Gewerbebetriebes mit über 50 Dezibel nachts gestört.

Die Panoramastraße

mit täglich mehr als 13.000 Fahrzeugen muss immer wieder Überschreitungen der zulässigen Lärmspitzenwerte von 60dB(A) feststellen.

Viele Gebiete Gerlingens

leiden unter den Geräuschen der A 81, die mit einem permanenten Geräuschpegel von bis zu 60 dB(A) tagsüber und bis zu 50 dB(A) nachts bereits alleine am maximal zulässigen Lärmwert liegt. (Quelle: Lärmkartierung Baden-Württemberg 2007 des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz - www.lubw.baden-wuerttemberg.de)

Während sich anderswo Gedanken über eine Überdeckelung der A81 gemacht werden, tut sich in unserem Streckenabschnitt gar nichts, lediglich ein neuer Fahrbahnbelag aus Asphalt soll ab 2009 schrittweise zwischen dem Engelbergtunnel und der Anschlussstelle Feuerbach die teilweise noch vorhandenen Betonplatten ablösen.

Zunehmender Fluglärm

ist seit geraumer Zeit morgens zwischen 06:00 und 08:00 bei Abflügen über Gerlingen und abends bei den entsprechenden Rückflügen zu vermelden. Seit der Drehpunkt in 2001 geändert wurde liegt Gerlingen unter einer Abflugstrecke und bei bestimmten Landekonstellationen schweben auch sehr viele anfliegende Jets für die Landebahn 07 über Gerlingen -in Höhen zwischen 1000 und 2600 Meter-ein. (Aufzeichungen der aktuellen Ab-und Anflüge unter www.dfs.de)
Lärmgrenzwerte

- Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, von denen weder die einen noch die anderen überwiegen
tagsüber 60dB(A) abends 45dB(A)

- Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen sind
tagsüber 55dB(A) abends 40dB(A)

- Gebiete in denen ausschließlich Wohnungen sind
tagsüber 50dB(A) abends 35dB(A)

Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte um
30dB(A) 20dB(A) überschreiten.