Lars Barteit Anton Engl Elene Kautter Hans-Peter Niechziol
Für 25 Jahre treue Mitgliedschaft wurden geehrt: Anton Engl, Sven Lübeck und Harald Wendler, für 10 Jahre Elena Kautter.
Unsere anschließende Diskussion ergab: Kein Pardon für Steuerbetrüger
Nach ernsthafter, engagierter und nachdenklicher Diskussion war für die Gerlinger SPD-Mitglieder klar: Steuerbetrüger-Dateien sollen gekauft werden. Nur so sind die „hochkarätigen“ Steuerflüchtlinge zu fassen und zu überführen. Dass die FDP im Bündnis mit der CDU die „Kleinen“ jagt, aber die „Großen“ laufen lässt, enttäuscht zwar, verwundert aber nicht. Nach konfuser Diskussion innerhalb der Regierungsparteien wird nun das klare mehrheitliche Votum des Landtages zum Ankauf ignoriert. Was sollen die Bürger davon halten? Wie kann Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit erreicht werden, wenn der Staat die kriminellen Steuerhinterzieher mit hohem Einkommen und Vermögen ungeschoren lässt ? Nach Berücksichtigung der Tatbestände „Datendiebstahl“ und „Hehlerei“, überwogen dann aber folgende Argumente:
Kein ehrlicher Steuerzahler akzeptiert, dass vor allem „großkalibrige“ Betrüger geschont werden.
Schwerstkriminalität lässt sich oft nur durch „Mitschwimmen“ im Milieu aufklären. Analoge Beispiele gibt es aus der Drogenszene.
Auch Kronzeugen erhalten erheblichen Straferlass, trotzt ansonsten geltender „Gleichheit vor dem Gesetz“, wenn dadurch „dicke Fische“ gefangen werden.
Die Schweiz verhindert die Aufklärung von „Steuerhinterziehung“ und verweigert die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden. Folglich können diese Personendaten, aus deren Sicht, nur „illegal“ beschafft werden.
Der Nichtankauf von Betrüger-Dateien führt zur Strafvereitelung. Diesbezüglich scheint Herr Mappus, die FDP ohnehin, keine Bedenken oder Skrupel zu haben, wenn Steuerbetrug im großen Stil nicht verfolgt wird.
Hinzu kommt, dass Steuerbetrug in Deutschland bereits deutlich milder verfolgt und bestraft wird. Kann ein Bankräuber das gestohlene Geld zurückbringen und damit einer Strafe entgehen? Logischerweise nicht. Aber Steuerbetrug selbst in Millionenhöhe bleibt straflos nach einer „Selbstanzeige“. Die Betroffenen können also genüsslich im Dunkeln verharren und rechtzeitig aus der Deckung kriechen, wenn die Luft „dick“ wird und eine Anklage droht.
Fazit: Kein Pardon für Steuerbetrug – Ankauf der Daten.
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