Rückerstattung von KiTa-Betreuungsgebühren im Streikfall

Veröffentlicht am 29.06.2015 in Fraktion

SPD Fraktion stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu.

 

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung auf Vorschlag der Stadtverwaltung für Kindertageseinrichtungen die Rückerstattung von Betreuungsgebühren im Streikfall beschlossen. Ab einer ununterbrochenen Schließzeit von mindestens einer Woche werden die Betreuungsgebühren ab dem ersten Schließtag erstattet.

Die SPD-Fraktion freut sich sehr über den guten Vorschlag der Stadtverwaltung. Wir haben für die Kulanzregelung gestimmt. Es ist bei einem kurzfristig angesetzten Streik für viele junge Familien ohnehin schon schwierig, kurzfristig überhaupt eine Betreuungsalternative zu finden. Damit verbunden sind oft auch zusätzliche Kosten. Deshalb ist es eine spürbare Entlastung, wenn Betreuungsgebühren bei längeren Streiks zurückerstattet werden.

Natürlich kann die Stadtverwaltung nichts für Streiks. Es ist das gute Recht der Bediensteten, für ihre Arbeitskonditionen zu streiken. Der Stadtverwaltung steht die kundenfreundliche und vorbildliche Regelung dennoch sehr gut zu Gesicht. Noch einmal ein großes Lob an dieser Stelle.

Für die SPD-Fraktion

Frank Moll