Der Deutschlandfond

Veröffentlicht am 03.07.2007 in Bundespolitik

"Die Mitbestimmung bleibt für uns die wichtigste Form der Arbeitnehmerbeteiligung. Aber wir brauchen auch eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg", fordert der SPD-Vorsitzende Kurt Beck.

Für Aktiengesellschaften, die an der Börse gehandelt werden und für die es einen Aktienkurs gibt, ist eine solche Beteiligung relativ einfach zu organisieren: Sie bieten Belegschaftsaktien an, die von den Arbeitnehmern später leicht wieder zu verkaufen sind.
Schwieriger ist es für den Mittelstand, da dort Anteile, zum Beispiel beim Wechsel des Arbeitgebers, nicht einfach verkauft werden können.Und es ist schwer, den Wert der Beteiligung ohne großen Aufwand festzustellen und die Gewinne zu berechnen.
Hinzu kommt das doppelte Risiko für die Arbeitnehmer, bei einem Konkurs nicht nur den Arbeitsplatz sondern auch die Beteiligung zu verlieren.
Deshalb heißt die Lösung: "Deutschlandfond für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer".

Wie funktioniert der Deutschlandfond?
Mitarbeiter, Unternehmen und Fonds vereinbaren ein Dreiecksgeschäft:

* Ein Unternehmen ermöglicht seinen Arbeitnehmern eine Mitarbeiterbeteiligung. Es stellt ihnen dafür Mittel zur Verfügung, die nicht vom Lohn- oder Gehalt abgezweigt werden.
* Die Mitarbeiter des Unternehmens beteiligen sich am Deutschlandfond. Jeder Mitarbeiter erhält also Anteile an dem Fonds. Sie profitieren von Zinsen und der Wertsteigerung.
* Der Deutschlandfond legt die gesamte Anlagesumme der Mitarbeiter eines Unternehmens in diesem Unternehmen an. Dafür zahlt das Unternehmen Zinsen an den Fonds. Das Geld wird in der Bilanz des Unternehmens wie Eigenkapital behandelt.

Die Arbeitnehmer profitieren von einfachen und leicht verständlichen Regelungen für die Beteiligung am Deutschlandfond. Sie werden mit ihrem Unternehmen verbunden und haben an dessen wirtschaftlichen Erfolg teil. Gleichzeitig wird durch den Fonds das Risiko verringert, die gesamte Anlage bei Insolvenz des Arbeitgebers zu verlieren, da das Risiko breit gestreut ist. Wenn bei beispielsweise 1000 beteiligten Unternehmen zwei in Konkurs gehen, ist das verkraftbar.

Die Anlage im "Deutschlandfond" würde, wie bisherige Modelle auch, staatlich gefördert. Zum einen mit der Arbeitnehmersparzulage und zum anderen über die steuerliche Förderung nach §19a des Einkommenssteuergesetzes.